Vieles neu im neuen Jahr


Gesetzesänderungen und Neuregelungen für 2023 auf einen Blick

 

Verkehr: Führerschein umtauschen

Auch im Jahr 2023 geht der Führerscheintausch weiter. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wird man mit dem alten Führerschein erwischt wird, droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem muss man den umgetauschten Führerschein dann der Polizei vorlegen – sonst hagelt es erneut ein Bußgeld. Die neue Fahrlizenz ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.

Verkehr: Masken im Verbandskasten

Die DIN-Norm für Verbandskasten wurde geändert. Diese beinhaltet unter anderem, dass zwei Gesichtsmasken (OP-Masken) mitzuführen sind. Bis zum 31. Januar 2023 gilt noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen alte Verbandskästen weiter verkauft und auch genutzt werden. Nach derzeitigem Stand gibt es aber auch danach keine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch alter Verbandskästen. Ein nicht vorhandener oder unvollständig ausgerüsteter Verbandskasten kostet allerdings fünf Euro Verwarngeld. Wer sein Fahrzeug anderen Haltern ohne oder mit unvollständigem Verbandskasten überlässt, zahlt 10 Euro.

Verkehr: Prüfung der HU-Plaketten

Ein Blick aufs Nummernschild kann vor Bußgeldern schützen. Wer eine rosafarbene HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung. Verpasst man den Zeitpunkt, kann es teuer werden. Ist man mehr als zwei Monate in Verzug, fallen 15 Euro Bußgeld an. Bei zwei bis acht Monaten sind es schon 25 Euro. Wer es auch nach 8 Monaten nicht schafft, riskiert 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Verkehr: Einstufung der Typklassen

Der GDV gibt einmal im Jahr das Typklassen-Verzeichnis heraus, in dem für alle derzeit erhältlichen Automodelle eine Typklasseneinstufung vorgenommen wird. Ab 2023 ändern sich diese Typklasseneinstufungen. Rund 13 Millionen Autofahrer sind direkt davon betroffen. Zur Berechnung der Typklassen werden die Schäden und die dadurch verursachten Kosten über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre betrachtet. Durch die neuen Einstufungen kann die Autoversicherung für Fahrzeughalter um mehr als ein Drittel teurer oder günstiger werden.

Verkehr: Speziell für E-Autofahrer

Vom 1. Januar 2023 an erhalten Plug-in-Hybride keine staatliche Förderung mehr. Der Kauf eines reinen Elektroautos wird ab diesem Datum nur noch mit einer reduzierten Prämie gefördert. Für Fahrzeuge bis zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es nun 4.500 Euro (vorher: 6.000 Euro) vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro sind es 3.000 (vorher: 5.000 Euro) zuzüglich 1.500 Euro. Außerdem dürfen vom 1. September 2023 an nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen.
 
Wer ein Elektroauto besitzt, kann außerdem seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch für nächstes Jahr. Dafür muss das Fahrzeug in wenigen Schritten bei Prämien-Anbietern registriert werden, die dann die THG-Quote verkaufen. Wichtig ist allerdings, dass es sich hierbei um ein reines Elektroauto handelt. Plug-in-Hybride sind von der Prämie ausgeschlossen.

Steuern: Abgabe der Grundsteuererklärung

Bürger mit Grundbesitz in Rheinladn-Pfalz müssen bis zum 31. Januar für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Steuern: Änderungen bei Freibeträgen

Der Grundfreibetrag zur Steuerfreistellung des Existenzminimums steigt zum 1. Januar auf 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro bei Verheirateten. Bis zu diesen Beträgen bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.
Der Ausbildungsfreibetrag wird zum 1. Januar von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Das monatliche Kindergeld wird ab dem neuen Jahr für jedes Kind einheitlich 250 Euro betragen statt wie bisher gestaffelt für die Kinder.  Die Freibeträge für Kinder werden für das Jahr 2022 rückwirkend von derzeit 2.730 Euro auf 2.810 Euro, für 2023 auf 3.012 Euro und 2024 auf 3.192 Euro je Elternteil angehoben.

Steuern: Homeoffice

Für berufliche und betriebliche Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung werden ab dem 1. Januar Regelungen modernisiert. Die Homeoffice-Pauschale wird auf sechs Euro pro Tag angehoben, dauerhaft entfristet, und der maximale Abzugsbetrag wird auf 1.260 Euro erhöht. Damit kann die Pauschale für maximal 210 Arbeitstage geltend gemacht werden.
Falls das Homeoffice den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, können die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt ab 2023 neu auch dann, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Steuern: Pauschbeträge

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird zum 1. Januar von 1.200 auf 1.230 Euro erhöht. Der Sparerpauschbetrag wird zum selben Zeitpunkt von 801 Euro – beziehungsweise 1.602 Euro bei einer Zusammenveranlagung – auf 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro ansteigen. Bereits erteilte Freistellungaufträge werden prozentual erhöht.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag, etwa für studierende Kinder. 

Finanzielle Hilfen

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird zum 1. Januar um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben.
Der Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, wird rückwirkend ab 1. Januar steuerfrei gestellt. Dadurch soll der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen.
Der Dezemberabschlag soll bei Privatpersonen beginnend ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro als sonstige Einkünfte versteuert werden.

Energiepreisdeckel

Mit der Einführung eines Preisdeckels für Gas, Fernwärme und Strom ab März 2023 (rückwirkend zum Januar 2012) gilt für Verbraucher ein gesetzlich festgelegter Maximalpreis für den Großteil ihres prognostizierten Jahresverbrauch.

Wohngeld

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind künftig deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent.  Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um etwa 4,2 Prozent. Diese Daten sind vorläufig, erst im Frühjahr werden die exakten Werte errechnet.

Wahlalter gesenkt

Mit der Zustimmung des Bundestages zur Absenkung des Wahlalters für Europawahlen von den bislang 18 auf bereits 16 Jahre,  tritt der Beschluss des Bundestages in Kraft. Die nächste Wahl ist zwar erst 2024, doch die Einigung gilt schon ab 2023.

Mehrwegpflicht

Restaurants und Cafés müssen für Getränke zum Mitnehmen ab Januar Mehrwegverpackungen anbieten. Für Speisen zum Mitnehmen muss es Alternativen für Einwegverpackungen aus Kunststoff geben. Dafür dürfen den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen, Betriebe dürfen jedoch Pfand erheben. Augenommen sind kleine Betriebe mit weniger als fünf Angestellten. Sie müssen es Kunden jedoch ermöglichen, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen.

Preissteigerungen bei Bus und Bahn

Im neuen Jahr wird mit einem Anstieg der Preise im Bus- und Bahnverkehr gerechnet. Am stärksten steigen dabei die Preise im Verkehrsbund Rhein-Neckar mit bis zu 8,8 Prozent. Als Grund für die Steigerung geben die meisten Verbünde die steigenden Energiekosten an, manche verweisen aber auch auf die unsichere Einnahmesituation durch das kommende 49-Euro-Ticket.