Arbeitnehmer, insbesondere junge Menschen neigen dazu, sich für die Ewigkeit im Internet zu offenbaren. Gelegentlich kann das im Arbeitsverhältnis gewaltig nach hinten losgehen.

Recht |

Arbeitnehmer, insbesondere junge Menschen neigen dazu, sich für die Ewigkeit im Internet zu offenbaren. Gelegentlich kann das im Arbeitsverhältnis gewaltig nach hinten losgehen.

Gelegentlich sollte man aufräumen und gründlich ausmisten. Schnell wird vergessen, dass Arbeitgeber auch über Internet verfügen. Sie suchen häufig online nach geeigneten Kandidaten und verschaffen sich im Netz einen ersten Eindruck. Die eigenen Profile in Linkedin, Xing usw. sollten daher aktuell und frei von eher unseriösen Inhalten oder Schnappschüssen sein. Weniger ist oft mehr. Oft werden offene Positionen, neben direkten Bewerbungen auch über Empfehlungen in Netzwerke besetzt. Ein aktives Auftreten auf geeigneten Plattformen kann sich somit auszahlen, sollte aber gut vorbereitet und umgesetzt werden.

Der erste Eindruck ist der maßgebliche Gamechanger. Wie wirkt man auf Personen,  denen man zum ersten Mal begegnet? Die Porträtfotos sollten aktuell sein und zum professionellen Anspruch passen.  Berufsstationen, Qualifikationen, aber auch persönliche Stärken dürfen selbstbewusst präsentiert werden. Neben der aktuellen Berufsbezeichnung lassen sich Hashtags setzen, um mit Kernaufgaben und Kenntnissen leichter gefunden zu werden. Hier geht es vorrangig um das digitale Selbstmarketing.

Neben den Businessplattformen tummeln sich viele heute in den privat ausgerichteten sozialen Medien. Seien sie sich sicher, dass der moderne Personalleiter regelmäßig in Facebook und Co. stöbert. Da finden sich meistens interessante Informationen. Es macht daher Sinn, seriös aufzutreten. Bilder, Beiträge, Kommentare und alles, was dem eigenen Ruf schaden könnte, sollte man tunlichst löschen. Dadurch lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.

Wo man zu finden ist, lässt sich herausfinden, indem man den eigenen Namen in die Suchmaschine eingibt.  Oft findet man bei der Onlinesuche lange vergessene Einträge wieder, die einem heute womöglich unangenehm sind. Ein regelmäßiges Aufräumen ist daher unbedingt sinnstiftend.

Einen besonders schönen Fall, hat der Verfasser selbst anwaltlich vertreten. Arbeitnehmer ist krankgemeldet. Personalchef sucht auf Facebook und findet fröhliche Strandfotos von Ibiza. Die fristlose Kündigung ist glatt durchgegangen beim Arbeitsgericht. Fazit: Dumm gelaufen.

Der Rechtstipp wird zur Verfügung gestellt von: https://www.dittmann-hartmann.de