BGH-Urteil: VW muss nicht alle Diesel-Kläger entschädigen

Karlsruhe |

Diesel-Kläger, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 5/20). Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.

Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern seien ab dem 22. September 2015 nicht mehr gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war der Wolfsburger Autobauer mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre sowie mit einer Presseerklärung in die Offensive gegangen und hatte sein Fehlverhalten öffentlich gemacht. Die VW-Diesel-Käufer mussten davon ausgehen, dass auch ihr Fahrzeug mit der illegalen Abgastechnik ausgestattet ist. Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

50.000 laufende Verfahren praktisch vorentschieden

Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt, dass der Konzern seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt.

Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten.

Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen.