Standesamt Neuwied weist auf einige Einschränkungen hin

Neuwied |

Ein kleines Wort eröffnet den Weg in eine neue Welt: Wer auf dem Standesamt ein „Ja“ ausspricht, der freut sich auf eine gemeinsame Zukunft mit einem Partner oder einer Partnerin. Der Wunsch der Paare, das auch gebührend zu feiern, ist verständlich, in Zeiten von Pandemie-Verordnungen aber leider nur eingeschränkt realisierbar. Darauf macht das Standesamt Neuwied aufmerksam.
Wir wissen, dass der Tag der Trauung für alle Beteiligten ein Festtag ist“, sagt Amtsleiter Dirk Uhrig. „Wir schaffen dafür alle nötigen Voraussetzungen. In Zeiten von Corona müssen wir aber auch darauf achten, dass bestimmte Vorgaben zum Wohle aller strikt eingehalten werden.“ So besteht zurzeit aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und aus epidemiologischen Gründen bei Trauungen eine Beschränkung auf vier Personen. „Wir können momentan nur das Brautpaar, das bei der Zeremonie von der Maskenpflicht ausgenommen ist, und zwei Trauzeugen empfangen. Ansonsten können die gebotenen Mindestabstände nicht eingehalten werden“, wirbt Uhrig um Verständnis.
Uhrig weist zudem darauf hin, dass auch rund um die Hochzeit die Corona-Verordnung Gültigkeit besitzt. Das heißt: Im und vor dem Historischen Rathaus greifen die bekannten Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten. „Das wird leider nicht immer beachtet“, berichtet der Standesamtsleiter. „Größere Menschenansammlungen, knallende Sektkorken, Livemusik – wir haben in Pandemiezeiten schon einiges hier erlebt.“. Er appelliert daher an alle Hochzeitspaare auch an einem persönlichen Festtag nicht das Wohl der Allgemeinheit aus den Augen zu verlieren. „Musik vom Band, Ringtausch und Fotoaufnahmen sind ja weiterhin möglich“, betont Uhrig.

(Pressemeldung der Stadt Neuwied)