Gastronomieverband sieht erste Erfolge seines Engagements in der Corona-Pandemie.

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Mit der gestern von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bleiben die Betriebe bis voraussichtlich 14. Februar auch weiterhin geschlossen. „Die damit verbundene Ungewissheit über ein Öffnungsdatum ist für viele unserer Gastgeber neben den existentiellen Sorgen eine zusätzliche zermürbende Belastung wie wir aus vielen – auch persönlichen - Gesprächen wissen.
Umso wichtiger ist jetzt, dass die versprochenen Hilfen für alle Unternehmen schnell, unbürokratisch und in vollem Umfang ankommen“, drängt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Ansonsten wird aus den befürchteten Insolvenzen und Betriebsaufgaben bittere Realität“. Auch die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes bestätigen noch einmal den massiven Umsatzeinbruch im Gastgewerbe. Die Branche hat Umsatzeinbußen in der Spitze von 78 Prozent im Monat November, mit Beginn des zweiten Lockdowns zu verkraften, im Jahresmittel sind es durchschnittlich über 50 Prozent. Kein Wunder, musste die Branche in 2020 doch vier Lockdown-Monate verkraften, und auch in den „geöffneten“ Monaten wardie Situation und wirtschaftliche Entwicklung alles andere als normal.
Der DEHOGA hatte deshalb Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen gefordert. Auf massiven Druck des DEHOGA werden die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Dies ist Bestandteil des gestrigen Beschlusses von Angela Merkel und den Länderchefs gewesen. Von besonderer Relevanz ist die Erhöhung der monatlichen Maximalbeträge von 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungs-hilfe pro Monat. Auch werden die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III von derzeit 50.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Die Anträge auf Überbrückungs-hilfe III können voraussichtlich im Februar gestellt werden. Der Beginn der regulären Auszahlungen ist jedoch erst voraussichtlich ab März 2021 möglich.
„Es wurde auch der DEHOGA-Forderung entsprochen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 zu verlängern, wenn rechtzeitig ein entsprechender aussichtsreicher Antrag auf die Gewährung der finanziellen Hilfen gestellt wurde“, ergänzt Präsident Haumann. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass alle Unternehmen, insbesondere diejenigen, die Novemberhilfe plus und Novemberhilfe extra erhalten können, auch schnellstmöglichwissen, wann die Antragstellung nach welchen Kriterien möglich ist.Für das Überleben vieler Unternehmen ist es jetzt elementar wichtig, dass schnellstmöglich die vollständigen November- und Dezemberhilfen zur Auszahlung kommen. Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Minister-präsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Präsident Gereon Haumann die Erwartungshaltung der Branche zusammen.

(Pressemeldung der DEHOGA RLP)