Um die weitere Ausbreitung des Covid 19-Virus zu verhindern, hat die Kreisverwaltung eine neue Verfügung erlassen. Diese betrifft explizit die Fußgängerzone in der Neuwieder Innenstadt. Dort besteht ab sofort und zunächst bis einschließlich 20. Dezember auch außerhalb geschlossener Räume Maskenpflicht – und zwar täglich von 7 bis 20 Uhr. Diese besondere Maskenpflicht gilt für die folgenden Bereiche und Straßenabschnitte:
- Mittelstraße: von der Kreuzung Hermannstraße bis zur Kreuzung Rheinstraße;
- Langendorfer Straße: von der Kreuzung Marktstraße bis zur Kreuzung
Schlossstraße, und von der Schlossstraße bis zur Kreuzung Luisenstraße;
- Engerser Straße: von der Marktstraße bis zur Kreuzung Schlossstraße.
Der städtische Beigeordnete Ralf Seemann bittet die Bevölkerung, sich an diese Maskenpflicht zu halten. „Sie schützen sich und andere. Das ist in der Corona-Pandemie von großer Bedeutung“, lautet der Appell des Beigeordneten.
(Pressemeldung der Stadt Neuwied)