Betrunken Autofahren - NOGO. Betrunken Radfahren - ebenfalls ein NOGO!
Das mussten jetzt Beamten einem Mann auf der Koblenzer Balduinbrücke ausführlichst erklären. Der Radler, samt Hundeanhänger und Hunde, fiel den Beamten durch seine besonders unsichere Fahrweise auf.
Ordnungsgemäß befuhr der Mann zuerst den Radweg als er plötzlich zu schwanken begann und fast auf die Straße kippte. Daraufhin entschied sich die Koblenzer Streife den Mann einer Kontrolle zu unterziehen.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,89 Promille.
Dem ziemlich stark alkoholisierten Radfahrer wurde anschließend noch eine Blutprobe entnommen.
Wir merken uns: unter alkoholeinfluss Radfahren ist keine gute Idee - ab 1,6 Promille gilt nämlich jeder Biker als fahruntüchtig.
Dem Radfahrer winkt jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die vermeintlich geliebten Hunde, samt Fahrrad, wurden - zumindest vorerst - an Freunde des Mannes übergeben.