Bereits vor den nunmehr geregelten Beschränkungen durch die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes plante die Stadtverwaltung auch in 2020 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr zu untersagen.
Daher wurde, wie bereits im vergangenen Jahr, Anfang Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch in diesen Tagen veröffentlicht wurde. Grund ist wiederum der Schutz der schönen Mayener Innenstadt.
Der kommunale Vollzugsdienst und die Polizei werden das Einhalten dieser Regelungen verstärkt überwachen. Die Stadtverwaltung appelliert jedoch an die Vernunft der Mayenerinnen und Mayener, die bereits den letzten Monaten der Corona-Krise bewiesen haben, dass sie sich zum Wohle vieler zurücknehmen können.
„Brennen Sie bitte im gesamten Stadtgebiet kein Feuerwerk ab! Zeigen Sie sich weiterhin solidarisch - auch in Sachen Feuerwerk“, so der Appell der Ordnungsbehörde.
(Pressemeldung der Stadt Mayen)