Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus Mudersbach Niederschelderhütte Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem seit dem 04.08.2020 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten zur Last gelegt, am Mittag des 04.08.2020 seine 61 Jahre alte Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus in Mudersbach Niederschelderhütte vorsätzlich getötet zu haben. Nach vorangegangenen Streitigkeiten soll der Angeschuldigte sich zunächst ein haushaltsübliches Messer und danach ein Beil ergriffen haben, mit denen er jeweils auf den Kopf sowie den Rücken- und Halsbereich eingestochen bzw. geschlagen haben soll.
Der Angeschuldigte räumt die ihm zur Last gelegte Tat ein, behauptet jedoch, sich an den genauen Geschehensablauf nicht erinnern zu können.
Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und zu weiteren Fragen zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 Absatz 1 Strafgesetzbuch strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt