Vor dem Koblenzer Landgericht muss sich ein 68-jähriger wegen versuchter, schwerer Brandstiftung verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem 68-jährigem zur Last am 5. Mai 2020, in der ursprünglich mit seiner getrenntlebenden Ehefrau gemeinsam bewohnten Wohnung eines Mehrfamilienhauses einen Textilhaufen aufgeschichtet und diesen in der Absicht entzündet zu haben, das Feuer möge sich auf die Möbel und sodann die Bausubstanz übertragen. Eine Ausbreitung des Feuers habe nur durch die aufgrund des Rauchmeldealarms durch Zeugen verständigte Feuerwehr verhindert werden können.