Am Samstag, den 09.01.2021, konnte gegen 16:18 Uhr in der Brückenstraße durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der Fahrzeugführer eines Gespanns aus Pkw und Anhänger einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei wurde festgestellt, dass der Führerschein des Fahrers rechtskräftig durch eine gerichtliche Entscheidung eingezogen und dieser somit nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Die Weiterfahrt wurde in der Folge untersagt. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein entsprechendes Strafverfahren.