Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht leider nicht zum Fahren eines Kleinkraftrades im Straßenverkehr. Das musste jetzt ein 24-jähriger aus der VG Maifeld lernen...

Polch |

Am 03.03.21, kam es gegen 10:30 h, zu einer Verkehrskontrolle eines 24-jährigen Fahrzeugführers aus der VG Maifeld, der mit seinem Motorroller in der Ortslage Polch unterwegs war.

Der Fahrer konnte bei der Kontrolle lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen. Da es sich bei dem motorisierten Roller jedoch um ein Kleinkraftrad handelte, wäre ein Führerschein erforderlich gewesen. Weiterhin wurde festgestellt, dass an dem Fahrzeug ein längst abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2018 angebracht war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen den Fahrzeugführer wurden Strafverfahren, wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Mayen darauf hin, dass ab dem 01.03.2021 an Mofas und Kleinkrafträdern aktuelle Versicherungskennzeichen für das Jahr 2021 anzubringen sind. Ein schriftlicher Versicherungsnachweis für das jeweilige Fahrzeug ist ebenfalls mitzuführen.