Die Kontrolle war Teil einer bundesweiten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Überprüft werden sollte unter anderem, ob Betriebe ihren sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommen und den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. Zudem ging es nach Angaben des Zolls um mögliche illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.
Mehr als 40 Verdachtsfälle bei Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Nach einer ersten Auswertung bestehe in mehr als 40 Fällen der Verdacht, dass vorgeschriebene Aufzeichnungs- oder Meldepflichten nicht eingehalten worden seien. Darunter seien auch Fälle mit Bezug zum Mindestlohn.
Nach Angaben von Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, wurden während der Kontrollen sieben Strafverfahren sowie 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den Strafverfahren gehe es überwiegend um den Verdacht auf Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften.
Zoll kündigt weitere Prüfungen an
Mit den Kontrollen vor Ort sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben des Hauptzollamts sollen die erhobenen Daten der Beschäftigten nun unter anderem mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Unternehmen abgeglichen werden.
Auch weitere Geschäftsunterlagen sollen geprüft werden. Dabei arbeite der Zoll nach eigenen Angaben mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
