ADD ordnet die Hängeseilbrücke neu ein und untersagt den Besucherverkehr.

Mörsdorf/Hunsrück |

Gemäß einem aktuellen Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier vom 30. März 2021 an den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, wurde die Einordnung der Hängeseilbrücke „Geierlay“ im Hinblick auf die Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz neu bewertet. Der starke Besucherandrang der letzten Tage sowie das teilweise nicht mehr beherrschbare Verhalten einiger Besucher, haben zu dieser Überprüfung geführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz stellt die ADD nun mehr fest, dass es sich bei der Hängeseilbrücke um eine Freizeiteinrichtung im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP vom 20. März 2021 handelt. Diese Einrichtungen sind geschlossen.
Das Landratsamt in Simmern hat die Vertreter der Ortsgemeinde Mörsdorf umgehend angewiesen, die Sperrung der Brücke für jeglichen Besucherverkehr bekannt zu machen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.