Nur Notbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten erlaubt

MYK-Kreis |

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund, die am Samstag in Kraft tritt, teilt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorab mit, dass von kommendem Montag, 26. April, bis mindestens einschließlich Freitag, 30. April, an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt ist.
Auch in Kindertageseinrichtungen dürfen keine regulären Betreuungsangebote stattfinden. Grundlage ist die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis. An Kitas und besagten Schulen findet eine Notbetreuung statt.
Zu allen weiteren Änderungen, die sich durch das neue Infektionsschutzgesetz ergeben, informiert die Kreisverwaltung, sobald das Land Rheinland-Pfalz die angekündigte neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht hat.