Üblicherweise steht der Rosenmontag als Sonderbetriebstag im Kalender der koveb.

Koblenz |

Während Rosenmontag üblicherweise als Sonderbetriebstag im Kalender der koveb steht, wird die Leistung in diesem Jahr erneut nicht ausgeweitet: An den Karnevalstagen tritt der Ferienfahrplan der Koblenzer Verkehrsbetriebe in Kraft.

An Rosenmontag, dem 28. Februar, und Veilchendienstag, dem 1. März, fahren die Busse der koveb nach dem Ferienfahrplan. Somit werden alle Fahrten, die im regulären Fahrplan mit „S: Nur an Schultagen“ gekennzeichnet sind, nicht angeboten – dies betrifft überwiegend die Einsatzwagen zur Schülerbeförderung und Verstärkung der Linien.