Mann, der seine Mutter erschlagen hat, muss sich vor dem Landgericht verantworten.

Koblenz |

Ab heute muss sich ein 63-jähriger vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann aus Altenkirchen zur Last, Anfang April, im Zustand der Schuldunfähigkeit seine mit ihm in einem Haushalt lebende Mutter mit einem Hammer erschlagen zu haben. Die Kammer wird sich mit der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung auseinander zu setzen haben. Ab heute muss sich ein 63-jähriger vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann aus Altenkirchen zur Last, Anfang April, im Zustand der Schuldunfähigkeit seine mit ihm in einem Haushalt lebende Mutter mit einem Hammer erschlagen zu haben. Die Kammer wird sich mit der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung auseinander zu setzen haben.