ab Montag gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz

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Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat gestern über die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidenten der vergangenen Woche umsetzt. Ab Montag gilt: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Testnachweis vorweisen. Schüler, sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden. Die 3-G-Regel gilt ab Montag unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen zum Beispiel beim Friseur und bei der Beherbergung.