Testpflicht für Kontaktpersonen. Bei Corona-Mutationen auch Freitestung erforderlich.

MYK-Kreis |

Die neueste Absonderungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass sich Kontaktpersonen erster Kategorie (K1-Personen) von mit dem Coronavirus infizierten Menschen testen lassen müssen.
Wichtig ist, dass der Test unverzüglich zu erfolgen hat, nachdem die betroffene Person Kenntnis über den Kontakt zur infizierten Person erlangt hat. Eine gesonderte Aufforderung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich. Außerdem wurde der Quarantänezeitraum für alle positiv Getesteten, deren K1-Personen auf 14 Tage festgelegt.
Eine besondere Regelung gilt für alle Infizierten, bei denen eine Mutation nachgewiesen wurde und auch die K1-Personen, die Kontakt zu einem Positiven mit Mutation hatten: Diese Personen müssen sich auch am Ende der Quarantänezeit testen lassen. Nur durch einen negativen Test kann die Quarantäne beendet werden.
Die Corona-Ambulanz in der Weiersbachhalle (In der Weiersbach, 56727 Mayen) in Mayen hat folgende Öffnungszeiten: Montag   11 bis 15 Uhr; Dienstag bis Freitag  12 bis 14 Uhr; Samstag  10 bis 12 Uhr
Die Corona-Ambulanz in Koblenz (CGM Arena, Jupp-Gauchel-Straße 10, 56075 Koblenz) ist von Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

(Pressemeldung des MYK-Kreises)