Nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung. Um für den Fall der Aufnahme von Ermittlungen eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage zu haben, sind viele Prüfungen notwendig. Einbezogen werden die umfangreiche Presseberichterstattung auch die Feststellungen der Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht. Die Prüfungen werden wegen der Komplexität der Unwetterereignisse, des Umfangs des zu prüfenden Materials und auch des weiterhin bestehenden Vorrangs von Hilfe für die von der Katastrophe betroffenen Menschen noch einige Tage in Anspruch nehmen.