10 Flüchtlingsfamilien können in ihren Wohnungen bleiben

Koblenz |

Die Stadt Koblenz erhält von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 10 weitere Wohnungen, die sie für drei Jahre mit Flüchtlingsfamilien im Anerkennungsverfahren belegen kann. Dafür können 10 Familien, die schon länger in Koblenz in solchen Wohnungen leben, einen direkten Mietvertrag mit der BImA abschließen.
Dies wurde dieser Tage im Rahmen einer Videokonferenz so beschlossen, teilt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs mit. Die Familien, denen ein entsprechendes Mietangebot unterbreitet werden kann, werden nach Kriterien wie Dauer des Aufenthalts, Anzahl der Kinder in Grundschule oder Kindertagesstätte sowie Härtefallgründen ausgewählt.
Die Stadt Koblenz erhielt von der BImA im Zuge der Flüchtlingskrise 62 Wohnungen zur temporären Überlassung an Menschen im Anerkennungsverfahren. Da die Anerkennungsverfahren in der Vergangenheit bei einigen Familien verhältnismäßig lange dauerten, blieben sie in den Wohnungen und haben sich in ihrem Wohnumfeld eingelebt und mittlerweile integriert.
Die Übergangswohnungen sind Teil des Unterbringungskonzeptes der Stadt, das zunächst die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorsieht. Besteht eine gute Bleibeperspektive für die Menschen, können sie bereits während des Anerkennungsverfahrens in die Übergangswohnungen einziehen. Liegt die Anerkennung eines Schutzstatus vor, werden die Menschen von Seiten der Integrationslosten sowie der Sozialarbeiter bei der Suche nach einem alternativen und selbstständigen Wohnraum unterstützt.
Da der Stadt diverse Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung – z.B. die Gemeinschaftsunterkunft Rhein-Kaserne oder das Haus Bastian  – nicht mehr zur Verfügung stehen, hat die Bürgermeisterin parallel versucht, bei der BImA weiteren Wohnraum zu erhalten.
Unterstützend haben sich in diesen Prozess auch die beiden Koblenzer Bundestagsabgeordneten Josef Oster und Detlev Pilger eingeschaltet.Das Ergebnis sind die zusätzlichen 10 Wohnungen, die nun für drei Jahre zur Verfügung stehen. Eine dauerhafte Überlassung der BImA Wohnungen ist aufgrund des steigenden Eigenbedarfes der BImA nicht möglich.

(Pressemeldung der Stadt Koblenz)