Bei vergleichbaren Treffen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen wie illegalen Autorennen, überhöhter Geschwindigkeit und Lärmbelästigung. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass solche Rennen nach § 315d Strafgesetzbuch verboten sind – unabhängig davon, ob sie geplant oder spontan stattfinden. Auch Organisatoren können strafrechtlich verfolgt werden.
Hohe Strafen bei Regelverstößen
Die Konsequenzen sind erheblich: Neben Bußgeldern und Punkten drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bei Personenschäden im Zusammenhang mit illegalen Rennen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
Polizei verstärkt Kontrollen
Für die Osterfeiertage kündigt die Polizei in Rheinland-Pfalz verstärkte Kontrollen an, um Verstöße konsequent zu ahnden. Verkehrsteilnehmende werden aufgefordert, sich an die geltenden Regeln zu halten, keine illegalen Rennen zu unterstützen und Hinweise über die Notrufnummer 110 zu melden.
Hinweis auf sicheres Fahrzeugtuning
Zusätzlich verweist das LKA auf die Kampagne TUNE IT! SAFE!, die über sicheres und regelkonformes Fahrzeugtuning informiert.
