Ab dem 17. Mai wird der Wechselunterricht in Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde Weißenthurm fortgesetzt. Kindertagesstätten treffen eigenständig Entscheidungen zur Öffnung.
Noch bis zum 12. Mai gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz. Diese besagt, dass der Präsenzunterricht in den Schulen entfällt. Gemeinsam mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde jetzt entschieden, dass der sogenannte Wechselunterricht ab dem 17. mai fortgesetzt wird. Wechselunterricht bezeichnet eine Unterrichtsform, die zum einen Teil von zuhause durchgeführt wird und zum anderen Teil als Präsenzunterricht in den Schulen stattfindet.
Kindertagesstätten entscheiden eigenständig
Allen Kindertagesstätten in Andernach, Bendorf, Mayen und der Verbandsgemeinde Weißenthurm treffen in Absprache mit den jeweiligen Trägern eigenständige Regelungen zur Öffnung am 14.Mai.