Hauptzollamt Koblenz gewährt Opfern der Flutkatastrophe steuerliche Erleichterungen.
Unwetter haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Viele Bürger und Unternehmen haben Ihre Existenzen verloren. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf. Betroffene sollen sich sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt in Verbindung setzen. Für die betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz ist das Hauptzollamt Koblenz zuständig. Es sind eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen möglich, so beispielsweise die Stundung von fälligen oder bis Ende Oktober 2021 fällig werdenden Steuern, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen, der Verzicht auf Verspätungszuschläge und mehr.