Lockerungen des Landeskabinetts im Sport haben auch Auswirkungen auf Koblenzer Vereine im Profisport.

Rheinland |

Mit seinem Urteil von Anfang dieser Woche, dass die Basketballer von EPG Baskets Koblenz trainieren und ihren Spielbetrieb wieder aufnehmen können, hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine wichtige Entscheidung getroffen, die nun politisch auch Auswirkungen auf den Sport insgesamt im Lande hat. Die Stadt Koblenz hatte den Basketballern entsprechend der Pandemie-Landesverordnung den Trainings-und Spielbetrieb untersagt, weil der Verein nicht dem Profibereich zuzuordnen sei. Das sah das Gericht anders und entschied, dass der EPG Baskets Koblenz sehr wohl dem Profibereich unterliegt, u.a. weil die Sportler von ihren sportbedingten Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Was für die  Basketballer gilt, soll nach der gestrigen  Entscheidung des Landeskabinetts auch für andere Sportarten gelten. Etwa für die Regionalligafußballer. Auch sie dürfen wieder trainieren und spielen. „Das ist eine Entscheidung, die wir sehr begrüßen“, sagt Christian Noll, sportlicher Leiter der Rot-Weißen aus Koblenz. Er fügt aber hinzu, dass es zugleich eine erneute Wettbewerbsverzerrung gibt, weil Mannschaften aus anderen Bundesländern, an der Regionalliga sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz beteiligt, nach dem Spielabbruch schon länger trainieren dürfen  oder den Trainingsbetrieb nie unterbrechen mussten. Wie diffus das Ganze ist, zeigt sich auch daran, dass die Regionalliga West den Spielbetrieb nie abgebrochen hat.
Grundsätzlich dürfen wieder alle Mannschaften in olympischen und  paralympischen Sportarten in den Ligen eins bis drei ihrem Sport nachgehen. Voraussetzung sind die Einhaltung der von allen Fachverbänden bereits im Frühjahr aufgestellten Hygienekonzepte. Unter den gleichen Voraussetzungen darf ebenfalls in allen Profiligen darf der Sport wieder ausgeübt werden. Und auch die Kaderathlet*innen für die olympischen und paralympischen Disziplinen können an den Trainingsstützpunkten, für die ebenfalls bereits im Frühjahr Hygieneregeln aufgestellt wurden, ihre Vorbereitungen auf das Jahr 2021 weiterführen. Der vereinsorganisierte Amateur- und Breitensport muss aber weiterhin aussetzen.