Die Bundesmittel umfassen insgesamt 500 Milliarden Euro, von denen 100 Milliarden an Länder und Kommunen fließen. Rheinland-Pfalz erhält dabei eine Aufteilung von 60 Prozent für die Kommunen und 40 Prozent für das Land.
Verteilung der Mittel
Die Verteilung erfolgt nach Einwohnerzahl (90 Prozent) sowie nach einem Finanzschwäche-Faktor (10 Prozent). So gehen etwa 178,6 Millionen Euro an den Landkreis Mayen-Koblenz, bestehend aus 148,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln und 30,5 Millionen Euro aus der Aufstockung des Landes.
Jährliche Ergänzungszuweisungen
Das Programm „Handlungsstarke Kommunen“ sieht für die Jahre 2025 und 2026 jährliche Ergänzungszuweisungen vor. Empfänger sind Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt. Landkreise müssen die entsprechenden Anteile an Städte mit eigenem Jugendamt weiterleiten. Dazu gehören beispielsweise Mayen mit rund 958.000 Euro und Andernach mit rund 1,62 Millionen Euro.
Berechnungsgrundlage
Die Zuweisungen basieren auf einem Sockelbetrag von 20 Euro pro Einwohner sowie einem bedarfsorientierten Anteil, der auf den Sozial- und Jugendhilfeausgaben der Jahre 2021 bis 2023 beruht. Grundlage ist die Berechnung der Schlüsselzuweisung B. Änderungen sind bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes noch möglich.
