Vor zwei Monaten haben wir eine Kolumne verfasst, bei der Kater und Kolumnist behutsam darauf verwiesen hatten, dass die Unschuldsvermutung durchaus ihre Berechtigung hat.

von Friedrich W. Dittmann

Vor zwei Monaten haben wir eine Kolumne verfasst, bei der Kater und Kolumnist behutsam darauf verwiesen hatten, dass die Unschuldsvermutung durchaus ihre Berechtigung hat.

Seit dieser Woche ist bekannt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt wurde. Es gibt keine gerichtsfesten Beweise, die eine Anklage rechtfertigen. Es gilt weiterhin die Vermutung der Unschuld.

Journalisten, die entweder aus Hass gegen die Rammstein-Musik oder wegen der Anbiederung an gesellschaftliche Entwicklungen die Moralkeule über Band und Sänger geschwungen haben, suchen nach Rechtfertigungen für die Kampagne. Erfreulicherweise haben die Männer dem Druck standgehalten und ihre Tournee erfolgreich durchgezogen.

Wenn man sich schon im juristischen Terrain tummelt, sollte man schon wissen, dass zwischen strafrechtlichem Handeln und angeblich moralisch anstößigem Handeln ein Unterschied besteht. Kevin Spacey und Jörg Kachelmann lassen grüßen. Eine liberale Gesellschaft muss Texte, Videos und Auftritte von Lindemann aushalten. Zuhören und Ansehen ist jedem freigestellt. Alles andere geht in Richtung Zensur oder Bücherverbrennung. Davon hatten und haben wir genug in der Welt.

Der Rechtsstaat hat sich bewehrt und wir erfreuen uns weiter an unserer Platten- und DVD-Sammlung von Rammstein. „Gott weiß, ich will kein Engel sein“. Auch die Bandshirts haben wir behalten.