Praktische Tipps zum Thema Laubfegen.

Rheinland |

Jetzt im Herbst werfen Bäume ihr Laub ab. Aus diesem Grund weist der Kommunale Servicebetrieb Koblenz nochmals auf die Straßenreinigungspflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen hin.
Überall dort wo keine Reinigung von Gehweg und/oder Straße durch den Kommunalen Servicebetrieb erfolgt, ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer verpflichtet die Straße bis zur Mitte oder nur den Gehweg einmal wöchentlich zu säubern. Detailliert regelt dies die Straßenreinigungssatzung. Dies gilt insbesondere auch für Fußwege hinter oder entlang des jeweiligen Grundstücks. Das Säubern der Straßen umfasst auch die Säuberung der Ablaufrinnen und besteht insbesondere in der Beseitigung, Entfernung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub, sonstigem Unrat jeder Art und von auf der Straße liegenden Gegenständen, die dort erkennbar nicht hingehören.
Das Fegen von Laub vom eigenen Grundstück auf Gehweg oder Straße an Tagen, an denen die Kehrmaschine kommt, ist nicht statthaft.
Das Laub auf dem eigenen Grundstück kann durch Kompostierung oder Flächenkompostierung auf abgeernteten Beeten wertvolle Nährstoffe für das kommende Jahr bilden. Informationen dazu gibt es bei der Gartenakademie Rheinland-Pfalz: www.gartenakademie.rlp.de

Nähere Informationen zur Straßenreinigungssatzung finden sich unter www.koblenz.de „Ortsrecht“. Ferner stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Servicebetriebes unter den Rufnummern 129-4522 und 129-4504 oder über Email unter der Adresse servicebetrieb@stadt.koblenz.de zur Verfügung.

(Pressemeldung der Stadt Koblenz)