Trotz des durch das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigten Versammlungsverbotes, trafen sich ca. 150 Personen an der Rhein-Mosel-Halle, darunter auch die Versammlungsanmelderin.
Die Zusammenkunft entfaltete keinen versammlungsrechtlichen Charakter.
Nachdem die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung abschließend geklärt war, löste die Anmelderin die Veranstaltung auf.
Daraufhin verließen die Personen die Örtlichkeit und begaben sich unter Einhaltung der bestehenden Corona-Vorgaben in Kleinstgruppen zum Deutschen Eck.
Aus polizeilicher Sicht kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen.
Die Veranstaltungsteilnehmer verhielten sich größtenteils kooperativ und beachteten die Corona-Verhaltensregeln.
Trotzdem mussten gegen einzelne Personengruppen Platzverweise erteilt und die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Verstoß gegen die aktuelle CoBeLVO eingeleitet werden.