Zum 01.01.2021 tritt die nächste Reform im Bereich des Wohngeldgesetzes mit weiteren Leistungsverbesserungen in Kraft. Dabei zielt die Leistungsverbesserung insbesondere darauf ab, dass die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger bei den Heizkosten anteilig entlastet werden. Dadurch wird der Kreis der möglichen Wohngeldempfänger größer.
Im Zuge dieser Gesetzesreform wird es zu landesweiten Anpassungen der EDV-Software ab dem 22.12.2020 kommen. Aus diesem Grund wird die Wohngeldstelle in der Zeit vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonische Auskünfte können an diesen Tagen nicht erteilt werden.
Die Umstellung der Software wird nach Auskunft des Statistischen Landesamtes voraussichtlich bis zum 07.01.2021 andauern. Im gesamten Zeitraum ist es den Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle nicht möglich, Auskünfte zu Wohngeldangelegenheiten zu geben. Daher sollte von telefonischen Anfragen im genannten Zeitraum abgesehen werden.
Ab Freitag, 08.01.2021 können voraussichtlich telefonische Anfragen wieder beantwortet werden. Eine formlose Antragstellung ist jederzeit per E-Mail an wohnungswesen@stadt.koblenz.de möglich. Schriftliche Anträge können per Post jederzeit gestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Stadt Koblenz bittet um Verständnis für die Schließung und den eingeschränkten Service.