Der Vorfall ereignete sich auf Grund einer Vorfahrtverletzung im Kreuzungsbereich der Ringener Straße und der Sebastianstraße.

Bad Neuenahr-Ahrweiler |

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam es am Donnerstag, dem 16. Februar, um 12:53 Uhr auf Grund einer Vorfahrtverletzung im Kreuzungsbereich der Ringener Straße und der Sebastianstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu einem Verkehrsunfall mit einem leichtem Personenschaden.

Die Straßenkreuzung ist grundsätzlich mittels Lichtzeichenanlage geregelt, jedoch auf Grund der Flutkatastrophe im Juli 2021 außer Betrieb und mittels Verkehrszeichen geregelt.

Demnach befuhr eine 92-jährige PKW-Fahrerin die Ringener Straße aus Richtung Königsfeld in Richtung Grafschaft-Lantershofen. Ein 30-jähriger PKW-Fahrer befuhr die Sebastianstraße aus Richtung Bad Neuenahr kommend in Richtung Ahrweiler.

Die PKW-Fahrerin missachtete an der Kreuzung die Vorfahrt des von rechts kommenden, bevorrechtigten PKW-Fahrers und es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die jeweiligen Fahrzeugführer wurden durch den Verkehrsunfall leicht verletzt und durch den Rettungsdienst dem Krankenhaus zugeführt.

Die im Einsatz befindliche Feuerwehr setzte technisches Gerät für die Bergung des PKW-Fahrers ein. Die nicht mehr fahrbereiten PKWs wurden abgeschleppt und die verkehrsregelnden Maßnahmen der Polizei konnten gegen 14:25 Uhr beendet werden.

Unfallzeugen werden gebeten sich mit hiesiger Dienststelle in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeidirektion Mayen