So sieht die Rechtslage nach einem Autounfall mit verletzten Personen aus.

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Wie ist die Rechtslage, wenn bei einem Unfall Personen in einem oder mehreren Autos zu Schaden kommen?

Entsteht ein Personenschaden an Dritten, leistet die Kfz-Haftpflicht des Halters des Fahrzeugs, das den Crash verursacht hat. Auch die verletzten Mitfahrer im Auto des Verursachers können ihre Ansprüche bei der Haftpflicht des Halters geltend machen. Was aber ist mit dem verletzten Verursacher selbst? Hier klafft eine Versicherungslücke, die man mit einer Fahrerschutzversicherung schließen kann. Bei der Itzehoer Versicherung etwa kann sie als Baustein zur bestehenden Kasko- oder Vollkasko hinzugefügt werden. Unabhängig von anderen Versicherungen können Fahrzeughalter zudem einen separaten Insassenschutz für Mitfahrer abschließen. (djd)