Wegen wiederholter Lärmbelästigung und auffälligen Fahrverhaltens muss ein 23-jähriger „Auto-Poser“ aus Koblenz seinen Führerschein abgeben. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat seinen Eilantrag gegen den Entzug der Fahrerlaubnis abgelehnt.

Koblenz |

Ein 23-jähriger Autofahrer, der in der Koblenzer Innenstadt mehrfach durch starkes Beschleunigen, aufheulende Motoren und überlaute Musik aufgefallen war, bleibt vorerst ohne Führerschein. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung der zuständigen Behörde, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Wiederholte Verstöße und fehlende Einsicht

Der junge Mann hatte mit Mietwagen wiederholt auf kurzen Strecken stark beschleunigt und dadurch erheblichen Lärm verursacht. Zudem fiel er durch überlaute Musik und eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf. Bei Polizeikontrollen zeigte er sich laut Gericht uneinsichtig.

Im Januar 2026 wurde er deshalb aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde im Mai die Fahrerlaubnis. Dagegen wehrte er sich mit einem Eilantrag.

Gericht sieht charakterliche Mängel

Die Koblenzer Richter wiesen den Antrag zurück. Das Verhalten des 23-Jährigen zeige, dass er seinen Geltungsdrang über geltende Verkehrsregeln stelle. Das Gericht sprach von einem „charakterlichen Defizit“ und hielt die Überprüfung seiner Fahreignung für erforderlich.

Da der Mann das geforderte Gutachten nicht vorgelegt hatte, durfte die Behörde nach Auffassung des Gerichts auf seine fehlende Fahreignung schließen. Gegen den Beschluss vom 7. Oktober 2026 kann der 23-Jährige noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.