Die Stadt Koblenz informiert über die Verbote von Tanz-, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen.

Koblenz |

Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag bis Ostersonntag untersagt sind. Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen am Karfreitag und alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag und Ostersonntag verboten.

Die genauen Zeiträume für die Einschränkungen:

  • Tanzveranstaltungen: Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr
  • Unterhaltungsveranstaltungen: Karfreitag von 4 Uhr bis 24 Uhr
  • Sportveranstaltungen: Karfreitag von 0 Uhr bis 24 Uhr und am Ostersonntag bis 13 Uhr

Für den Betrieb von Spielhallen und den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten besondere Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Karfreitag und am Ostersonntag ganztags nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesen Tagen ausgeschaltet sein.

Das Ordnungsamt wird auch in diesem Jahr entsprechende Kontrollen durchführen.