Familien mit geringem Einkommen bekommen eine einmalige Extra-Zahlung von 100 Euro pro Kind. Der sogenannte Kinderfreizeitbonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zu finden.
(Presseinfo des MYK-Kreises)