Der Manipulationsverdacht gegen einen rheinland-pfälzischen Landesarchäologen ist weiterhin nicht ausgeräumt – dennoch bekommt der Beamte nach einem OVG-Beschluss wieder sein volles Gehalt. Das Disziplinarverfahren läuft beschleunigt weiter.

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OVG Koblenz: Einbehaltene Bezüge wieder auszahlen

Koblenz/Mainz (dpa/lrs) – Der unter Manipulationsverdacht stehende Archäologe erhält nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) wieder sein volles Beamtengehalt. Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte, die Zahlung des zuvor einbehaltenen Teils sei „unmittelbar nach der Entscheidung“ wieder aufgenommen worden. Zuvor hatte der Beamte seit Januar die Hälfte seiner Bezüge nicht erhalten und war dagegen vor Gericht gezogen. Das OVG gab ihm in zweiter Instanz vorläufig recht – anders als das Verwaltungsgericht Trier. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Verfahren läuft weiter – Vorwürfe bestehen fort

Trotz des finanziellen Zwischenerfolgs ist der Fall nicht abgeschlossen. Das Disziplinarverfahren gegen den Landesbeamten geht weiter; nach aktuellem Stand hätten die erhobenen Vorwürfe „weiterhin Bestand“, so das Ministerium. Der Archäologe bleibt freigestellt und darf seine Dienstgeschäfte weiterhin nicht ausüben.

Begründung der Richter: Kein hinreichender Tatverdacht nach Aktenlage

Das OVG sah allein nach Aktenlage keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für vorsätzliche Manipulation – eine endgültige Bewertung sei das aber nicht. Der Beschluss wird im Innenministerium derzeit ausgewertet, um gegebenenfalls weitere Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und das Disziplinarverfahren zu beschleunigen.

Die Vorwürfe: Falsch datierte Schädel und „Sensationsfunde“

Dem Beamten wird seit über einem Jahr vorgeworfen, geschichtsträchtige Funde bewusst manipuliert zu haben. Neben rund 20 mutmaßlich falsch datierten Schädeln stehen zwei vermeintliche Sensationsfunde im Fokus: der „Neandertaler von Ochtendung“ sowie das „Schlachtfeld von Riol“, letzteres als angeblicher Ort einer Schlacht aus dem 1. Jahrhundert nach Christus. Der Beschuldigte wies die Vorwürfe Ende vergangenen Jahres deutlich zurück.

Externe Expertise eingebunden

In die Aufklärung sind als Ombudsleute Ulf Ickerodt, Landesarchäologe von Schleswig-Holstein, sowie Silviane Scharl vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Universität zu Köln eingebunden.