Neuwieder Grundschulen nehmen "Schulneulinge" am 17. Februar auf. Auch "Kann-Kinder", die vor dem 1. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können dann angemldet werden.

Neuwied |

Die Anmeldung der Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden, erfolgt am Montag, 17. Februar, von 14 bis 16 Uhr an den zuständigen städtischen Grundschulen. Alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vor dem 1. September 2026 vollenden werden, sind durch die Erziehungsberechtigten anzumelden. Auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Der Anmeldetermin für diese Kinder ist aber erst in der zweiten Februarhälfte 2026. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Bei der Anmeldung sollte das zukünftige Schulkind möglichst dabei sein. Falls der Schulneuling einen Kindergarten besucht, ist darüber eine Bescheinigung vorzulegen. Außerdem müssen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitgebracht werden sowie ein Nachweis zur Immunität gegen Masern; letzteres sieht das Masernschutzgesetz vor.

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch für Kinder mit einer offensichtlichen oder vermuteten Beeinträchtigung bei der zuständigen Grundschule. Welche Grundschule das ist, ergibt sich aus den Schulbezirken. 

Auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden. Das geschieht dann, wenn zu erwarten ist, dass sie bereits dazu in der Lage sind, mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen. „Kann-Kinder“ können am Montag, 17. Februar, nach vorheriger Terminvereinbarung in den zuständigen Grundschulen der Stadt Neuwied für das kommende Schuljahr angemeldet werden.

 

Ganz wichtig: Das Kind muss bei der Anmeldung persönlich anwesend sein. Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis über die Immunität gegen Masern. Besucht das Kind einen Kindergarten, ist auch hierüber eine Bescheinigung vorzulegen.

Für alle Anmeldung gilt: Der Wohnort des Kindes bestimmt den Schulbezirk. Die „I-Dötzchen“ werden demnach an den folgenden Schulen des Stadtgebietes angemeldet:

  • Marienschule, Langendorfer Straße 165, 56564 Neuwied:
    Am Schlosspark/B 42 – Bahndamm der Bundesbahnstrecke Köln-Niederlahnstein – Unterführung Wilhelm-Leuschner-Straße – Marktstraße bis Hausnummer 84 gerade und 99 ungerade, Hermannstraße – Brückenstraße – Dammstraße – Rhein
    Geschwister-Scholl-Schule, Wallstraße 2, 56564 Neuwied:
  • Stadtgebiet Alt-Heddesdorf (bis Berggärtenstraße, ungerade Hausnummern) – Industriegebiet Distelfeld – Bahndamm der Bundesbahnstrecke Niederlahnstein-Köln bis Am Klärwerk/B 42
    Grundschule Heddesdorfer Berg, Ludwig-Erhard-Straße 14, 56564 Neuwied:
  • Stadtgebiet Heddesdorfer-Berg (ab Berggärtenstraße, gerade Hausnummern) – Kinder aus dem Gladbacher Feld
    Sonnenlandschule, Sonnenstraße 46, 56564 Neuwied: 
  • Langendorfer Feld – B 256 ab Bahndamm der Bundesbahnstrecke Niederlahnstein-Köln – Unterführung Wilhelm-Leuschner-Straße – Marktstraße ab Hausnummer 86 gerade und ab 101 ungerade, Hermannstraße – Brückenstraße – Dammstraße – Rhein
    St.-Georg-Schule, Apostelstraße 5, 56567 Neuwied:
  • Stadtteil Irlich 
    Grundschule Feldkirchen, Schillerstraße 41, 56567 Neuwied:
  • Stadtteil Feldkirchen
    Grundschule an der Wied, In der Lach 1, 56567 Neuwied:
  • Stadtteile Niederbieber, Segendorf, Rodenbach, Altwied
    Friedrich-Ebert-Schule, Veilchenstraße 5, 56566 Neuwied:
  • Stadtteile Oberbieber und Torney
    Wülfersberg-Grundschule, Frans-Hals-Straße 6, 56566 Neuwied:
  • Stadtteil Gladbach
    Margaretenschule, Schulstraße 10, 56566 Neuwied:
  • Stadtteil Heimbach-Weis – Ortsteil Heimbach
    Maria-Goretti-Schule, Sayner Straße 3, 56566 Neuwied:
  • Stadtteil Heimbach-Weis – Ortsteil Weis
    Kunostein-Grundschule, Orffstraße 22, 56566 Neuwied:
  • Stadtteile Engers und Block