Der Einsatzgrund war ein Streit, bei dem ein 59-jähriger Mann andere Personen mit einer Schusswaffe bedroht haben soll.
Unkomplizierte Festnahme des Verdächtigen
Der Beschuldigte wurde in seiner Wohnung angetroffen und leistete keinen Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. Die betreffende Waffe konnte sichergestellt werden.
Keine echte Schusswaffe im Einsatz
Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine scharfe Schusswaffe handelte. Trotz der Situation bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für unbeteiligte Personen.
Einleitung eines Strafverfahrens
Nachdem die Maßnahmen abgeschlossen waren, wurde der 59-Jährige entlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.