Der Rhein-Hunsrück-Kreis erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Ausübung der Straßenprostitution an der B327.

Rhein-Hunsrück |

Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises teilt mit, dass in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein und Kastellaun sowie den Polizeiinspektionen in Boppard und Simmern, ein Verbot der Ausübung der Straßenprostitution im Bereich der B327 zwischen Gödenroth und Niedert sowie im unmittelbaren Umfeld dieses Teils der B327 mit Wirkung zum 9. März 2023 verfügt worden ist. 

Näheres ist in der ergangenen Allgemeinverfügung des Kreises geregelt. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können mit Zwangsgeld geahndet werden.