Vor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnt am 19. November ein umfangreicher Prozess gegen fünf Syrer. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord und Folter vorgeworfen. Der Staatsschutzsenat hat die Anklage zugelassen und mehr als 40 Verhandlungstage bis 25. Juni 2026 angesetzt.

Koblenz |

er Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Angeklagt sind fünf staatenlose syrische Palästinenser im Alter von 42 bis 56 Jahren.

Vorwürfe: Schüsse auf Demonstrierende und Misshandlungen

Den Männern wird zur Last gelegt, am 13. Juli 2012 in Damaskus gezielt auf Zivilisten geschossen zu haben, die friedlich gegen die syrische Regierung demonstrierten. Dabei sollen mindestens sechs Menschen getötet worden sein, darunter ein 14-Jähriger; weitere Personen wurden schwer verletzt.
Zudem wirft die Anklage den Beschuldigten vor, zwischen 2012 und 2014 Zivilisten an Checkpoints misshandelt und unter anderem mit Gewehrkolben gegen den Kopf geschlagen zu haben.

Einbindung in regimetreue Strukturen

Nach Erkenntnissen der Ermittler sollen sich die Angeklagten in den Jahren 2012 bis 2014 als Mitglieder regimetreuer Milizen sowie des syrischen Geheimdienstes aktiv am syrischen Bürgerkrieg beteiligt und dabei Zivilpersonen misshandelt haben.

Festnahmen in drei Bundesländern

Die fünf Männer wurden am 3. Juli des vergangenen Jahres festgenommen – in Berlin, in Frankenthal (Pfalz) und bei Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.

Prozessauftakt und Zeitplan

Der Prozess beginnt am 19. November vor dem OLG Koblenz. Bis zum 25. Juni 2026 sind über 40 Verhandlungstage terminiert. Der Senat rechnet mit einem umfangreichen Beweisprogramm und zahlreichen Zeugenaussagen.

Einordnung

Das Verfahren reiht sich in eine Serie deutscher Prozesse zu in Syrien begangenen Völkerrechtsverbrechen ein. Deutschland macht von dem völkerrechtlichen Prinzip der universellen Jurisdiktion Gebrauch, um mutmaßliche schwere Straftaten unabhängig vom Tatort zu verfolgen.