Vier Jahre nach der verheerenden Ahrtalflut hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) zurückgewiesen. Strafrechtliche Konsequenzen sind damit vorerst vom Tisch – zum Ärger vieler Hinterbliebener.

Ahrtal |

Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerden ab

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte, dass die von der Staatsanwaltschaft Koblenz geführten und schließlich eingestellten Ermittlungen vollständig waren und der Sach- und Rechtslage entsprachen. Weitere Ermittlungen seien nicht erforderlich. Beschwerden von Hinterbliebenen wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Hintergrund: 136 Tote, ein Vermisster

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen – 135 davon im Ahrtal, eine Person im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region gilt weiterhin als vermisst. Nach Angaben des Opferbeauftragten der Landesregierung gab es in den Monaten und Jahren nach der Katastrophe sieben Suizide mit direktem Bezug zur Flut.

Kern der Entscheidung: Wissensstand in der Flutnacht

Die Ermittler betonen, strafrechtliche Bewertungen müssten sich am damaligen Wissensstand orientieren. Weder den örtlichen Feuerwehren noch der technischen Einsatzleitung sei pflichtwidriges Verhalten vorwerfbar, weil die „schwallweise Sturzflut“ nicht erkannt worden sei. Auch ein nicht vollständig eingerichteter Führungsstab im Kreis ändere nichts an dieser Einschätzung; ob ein kompletter Stab zu anderen Entscheidungen gelangt wäre, sei Spekulation.

Rolle von Ex-Landrat Pföhler

Pföhler sei in der Flutnacht telefonisch erreichbar gewesen; einzelne Maßnahmen seien mit ihm abgestimmt worden. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise, dass er „bessere Maßnahmen“ hätte treffen können. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten ließ sich laut Generalstaatsanwaltschaft nicht nachweisen.

Keine Ausweitung auf ADD

Eine Ausdehnung des Verfahrens auf weitere Beschuldigte lehnte die Behörde ab. Mit Blick auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und deren Präsidenten Thomas Linnertz sah sie keine konkreten Handlungsalternativen, die zu einer anderen Lagebewertung oder Einsatzführung hätten führen müssen.

Reaktionen der Hinterbliebenen

Bei Vertretern von Betroffenen stößt die Entscheidung auf Unverständnis. Anwalt Christian Hecken, der mehrere Hinterbliebene vertritt, kritisierte, eine Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft in Zweibrücken wäre aus seiner Sicht geeigneter gewesen.

Möglicher nächster Schritt: Klageerzwingung

Nach der Zurückweisung der Beschwerden bleibt den Hinterbliebenen nur ein Antrag auf Klageerzwingung. Nach derzeitigem Stand dürfte Ex-Landrat Pföhler allerdings wohl nicht vor Gericht müssen.

Disziplinarverfahren läuft weiter

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen ist gegen Pföhler ein Disziplinarverfahren anhängig – wegen möglicher Verstöße gegen beamtenrechtliche Pflichten. Bis zu dessen Abschluss erhält er derzeit zwei Drittel seines Ruhegehalts; das Innenministerium hatte bereits angekündigt, dass voraussichtlich auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werde.