Torflügel am Rheinquartier sollen laut Urteil des Amtsgerichtes Lahnstein wieder eingebaut werden

Lahnstein |

Zur Erinnerung: Nachdem auf dem städtischen Betriebsweg am Rheinquartier zunächst ohne Absprache mit der Stadt Lahnstein als Eigentümerin mit dem Einbau von Toren zum Abschluss des Weges begonnen wurde, hat die Stadtverwaltung Lahnstein mit der Rheinquartier GmbH & Co. KG eine Lösung gesucht, um allen Interessen gerecht zu werden. Es wurde deswegen im Herbst 2020 ein Gestattungsvertrag geschlossen, nach welchem die gewünschten vier Tore auf dem Weg bleiben durften, die Stadt Lahnstein hat sich aber im Vertrag das Recht vorbehalten, die Schließung der Tore zu steuern.

Die Stadt Lahnstein traf daraufhin die Entscheidung, die Tore nicht zu verschließen. Lediglich Fußgänger dürfen den Weg auf eigene Gefahr passieren; alle anderen Verkehrsmittel (Durchfahrt von PKW, LKW, Motorrädern usw.) werden dort nicht geduldet. So lautet auch die Beschilderung vor Ort – die für jedermann deutlich zu erkennen ist.

Anfang des Jahres wurde allerdings festgestellt, dass die unverschlossenen Tore immer wieder zugeschlossen waren. Offensichtlich gab es Personen, welche die unverschlossenen Tore nicht duldeten. Es musste also verstärkt kontrolliert werden. Um den erklärten Willen der Stadt durchzusetzen, wurden die Schließzylinder ausgebaut und die Tore unverschlossen gelassen.

Aber auch hier wurden die Schließungsbefürworter kreativ. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung fanden Kabelbinder, Bauschlösser und Fahrradschlösser, die dazu verwendet wurden, unter Missachtung der Schließrechte der Stadt Lahnstein die Tore zuzuschließen. Es entstand ein großer Aufwand für eine tägliche Kontrolle der Toranlagen, welcher bei Abschluss des Gestattungsvertrages von der Stadtverwaltung so nicht beabsichtigt war.

Um sich diesen Aufwand zu ersparen, baute die Stadtverwaltung bei jedem Tor einen Flügel aus und verwahrte ihn sicher. So konnten keine privaten Schließaktionen mehr erfolgen. Für die verbotene allgemeine Durchfahrt von PKW und LKW blieb der Weg aufgrund des jeweils noch verbliebenen Torflügels zu schmal.

Dies wiederum akzeptierte die Gegenseite nicht, weswegen sie den Wiedereinbau der Flügel vor dem Amtsgericht Lahnstein einklagte. Nicht Gegenstand des Prozesses war die Frage, ob und wie die Stadt ihren Betriebsweg grundsätzlich nutzen kann. Auch der Naturschutz der Mauereidechsen im Rheinquartier ist bereits durch die Festsetzungen des dortigen rechtskräftigen Bebauungsplans geregelt. Nach diesem Bebauungsplan ist die Nutzung des Weges durch Fußgänger übrigens möglich.

Sollten dann aber Manipulationen an den Toren erkennbar sein, ist die Klägerin und nicht die Stadt aufgrund des Gestattungsvertrages gehalten, im Rahmen der Unterhaltungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand der Tore zu sorgen.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht hat die Geschäftsführung der Klägerin ausgeführt, sich dann noch am selben Tag um die Tore kümmern zu wollen. Das wird die Stadt Lahnstein auch so in Anspruch nehmen.