Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen 39-jährigen US-Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Senats wollte der Mann sensible Informationen des US-Militärs weitergeben, er wurde jedoch vor einer Übergabe festgenommen.

Koblenz |

Der Spionageprozess am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ist vorerst beendet: Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige beabsichtigte, sicherheitsrelevante Daten des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen zu übermitteln. Nach Angaben des Senats kam es dazu nicht mehr, weil der Mann vor Umsetzung seines Vorhabens festgenommen wurde.

Kontakte zu chinesischen Stellen und Festnahme im November 2024

Der Verurteilte hatte dem Gericht zufolge zunächst für die US-Marine gearbeitet. Später war er bei einem zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland tätig – in den Bereichen Wiesbaden und Mainz. Im Sommer 2024 soll er mehrfach staatliche chinesische Stellen kontaktiert und ihnen sensible Informationen angeboten haben. Die Festnahme erfolgte am 7. November 2024.

Gericht sieht Motivation in Zerwürfnis mit Arbeitgeber

Als Auslöser wertete der Senat nach eigenen Angaben ein Zerwürfnis mit dem Arbeitgeber. Der Mann habe sich auf Missstände berufen und unter anderem von Ungerechtigkeiten gegenüber dem US-Militär gesprochen – etwa möglichem Abrechnungsbetrug. Er habe diese Punkte sowohl intern als auch bei US-Behörden angesprochen, sich jedoch nicht ausreichend gehört gefühlt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass die kontaktierten chinesischen Stellen kein besonderes Interesse an den angebotenen Informationen gezeigt hätten.

Wie im Verfahren mitgeteilt wurde, verzichten Angeklagter und Verteidigung auf weitere Rechtsmittel. Auch Vertreter der Bundesanwaltschaft stellten einen Verzicht in Aussicht. Rechtskräftig ist das Urteil damit zunächst noch nicht. Teile der insgesamt 16 Verhandlungstage fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, laut Gerichtssprecher aus Gründen des Staats- und Sicherheitsinteresses.