Bei wenigen Dingen reagieren Arbeitgeber so humorlos wie bei Arbeitszeitbetrug, was man verstehen kann.

In jedem Arbeitsverhältnis sollte ein Grundvertrauen bestehen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich auf die Erfüllung der gegenseitigen Leistungspflichten (Arbeitsleistung/Vergütung) verlassen können. Die Arbeitszeit ist wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Umgehung der Arbeitszeiterfassung

Regelmäßiges Zuspätkommen, Manipulation der Stempeluhr -ein Arbeitskollege stempelt aus-, Überziehen von Pausen, Raucherpausen ohne Stempeln, privates Surfen im Internet usw,

Nicht immer ist ein Arbeitszeitbetrug schwerwiegend, doch in jedem Fall wird dabei die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer nicht eingehalten. Kann der Arbeitgeber das nachweisen, droht eine Abmahnung. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bei wiederholtem Fehlverhalten auch kündigen, denn es handelt sich um eine Straftat seitens des Arbeitnehmers.

Arbeitszeitbetrug als Vertrauensmissbrauch durch den Arbeitnehmer

Begeht ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug, ist das ein Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hält die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit vorsätzlich nicht ein. Das kann bereits während der Ausbildung passieren.

Abmahnung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung mündlich oder schriftlich erteilen, wenn er ihm einen Arbeitszeitbetrug nachweisen kann. Mit der Abmahnung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hin.

Er kann dem Arbeitnehmer mitteilen, dass er bei wiederholtem Arbeitszeitbetrug die Kündigung erhält. Mit der Abmahnung durch den Arbeitgeber erhält der Mitarbeiter die Chance zur Wiedergutmachung. Die Abmahnung ist eine milde arbeitsrechtliche Maßnahme. Sie wird in der Personalakte vermerkt.

Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, wenn der Mitarbeiter wiederholt die vereinbarte Arbeitszeit nicht einhält und bereits abgemahnt wurde. Sie erfolgt auch bei einem schweren Fall von Arbeitszeitbetrug, beispielsweise Manipulation einer Stempeluhr oder unentschuldigtem Fehlen an einem oder mehreren Arbeitstagen.

Eine ordentliche Kündigung, die mit einer Kündigungsfrist verbunden ist, kann der Arbeitgeber bereits aussprechen, wenn der Arbeitnehmer an mehreren Tagen im Monat täglich fünf Minuten zu spät kommt.

Fristlose Kündigung als härteste Maßnahme

Der Arbeitgeber hat das Recht, seinem Mitarbeiter fristlos zu kündigen, wenn ihm durch den Arbeitszeitbetrug ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Betrugsfalls erfolgen. Der Arbeitgeber muss darin den konkreten Fall benennen.

Der Autor ist Partner der Kanzlei Dittmann & Hartmann in Mayen.