Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche bereits vor der Volljährigkeit Auto fahren.

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche bereits vor der Volljährigkeit Auto fahren.

Mit dabei ist stets eine Begleitperson. Sie ist nicht nur Ansprechperson in unbekannten Verkehrssituationen und kann mit Ratschlägen zur Seite stehen, sondern gibt auch Sicherheit und Unterstützung. Um möglichst pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten und ein ganzes Jahr begleitet zu fahren, ist eine frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule bereits im Alter von 16 ½ Jahren empfehlenswert. Tipps zum Begleiteten Fahren gibt es unter www.bf17.de, einer Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW).

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert. (djd)