Wenn sich der Vierbeiner mal daneben benimmt, kann die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung vor finanziellem Schaden schützen.

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Der Alptraum eines jeden Tierhalters muss keiner sein! Eine Tierhalterhaftpflicht befreit beide Seiten von Sorgen und sichert vor teuren „Fehltritten“ des Vierbeiners ab. Auch dann, wenn sich auf dem schönen Sonntagspaziergang z.B. zwei Hunde beschnuppern und einer plötzlich zuschnappt! Den beiden Hundehaltern fährt der Schrecken in die Glieder, doch bei der ersten Begutachtung vor Ort sind keine Anzeichen einer Wunde zu sehen. Dennoch werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Erst zu Hause wird die kleine Wunde am Hinterlauf sichtbar, die vom Tierarzt genäht werden muss. Für den Hundebesitzer des „zuschnappenden“ Vierbeiners war die Übernahme der Kosten kein Problem: Er meldete den Vorfall seiner Tierhalterhaftpflicht-Versicherung. Und so wieder aufatmen. beide Seiten, so die Experten der AXA-Versicherung in Mayen.

Eine Tierhalterhaftpflicht schützt u.a. vor:

  • Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Risiken durch Personen, die unregelmäßig – ohne Gegenleistung – mit dem Pferd umgehen bzw. es reiten (Fremdreiterrisiko)
  • Schäden im Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
  • Besitz und Verwendung von eigenen nicht versicherungspflichtigen Hunde- sowie Reit- und-Zugtiertransportanhängern

Infos auf der Homepage der AXA: https://www.axa-betreuer.de/agentur_hennerici