Die Reiselust der Menschen bedeutet auch eine große Herausforderung für das Personal an den Check-in Schaltern oder den Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen.

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Die Reiselust ist groß, viele Menschen wollen wieder in den Urlaub. Das große Interesse an Flugreisen stellt für alle Beteiligten an den Flughäfen, z.B. an den Check-in Schaltern oder den Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen, eine große Herausforderung dar. Kurzum: Es könnte - insbesondere zu den Peak- Zeiten - sehr voll werden. Dadurch kann es zwischenzeitlich zu längeren Wartezeiten kommen.

Vorab sollte man sich über die derzeitige Situation an den Flughäfen informieren. Dazu können die Webseiten der Flughafenbetreiber genutzt werden. Vor dem Reiseantritt müssen unbedingt die Gültigkeit der Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente geprüft werden. Man sollte rechtzeitig am Flughafen ankommen! Das heißt mindestens 60 Minuten vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Achtung: Boardingzeit ist nicht gleich Abflugzeit. Nach dem Check-in sollte man sich direkt dorthin begeben. Auf die Kontrollen sollte man bestmöglich vorbereitet sein. Ins Flugzeug sollte möglichst nur ein Handgepäck mitgenommen werden.

Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:
  • Flüssigkeiten:

Weniger ist mehr. Flüssigkeiten, die an Bord nicht dringend benötigt werden, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Im Handgepäck dürfen Babynahrung sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.

  • Verbotene Gegenstände:

Was niemals ins Handgepäck gehört: Feuerwaffen jeder Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.

Was gehört in die Gepäckwanne, was kann in der Tasche bleiben? Der wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist separat in die Wanne zu legen. Auch alle elektronischen Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Laptops und Tablets müssen gesondert in eine Gepäckwanne gelegt werden. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Zusammengefasst:

Maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle nehmen. Weiteres Gepäck sollte aufgegeben werden. Nur die persönlichen Ding sollten im Handgepäck mitgenommen werden, die Sie während des Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigt werdenen. Die Zeit bis zur Sicherheitskontrolle kann genutzt werden, durch das Ausziehen der Jacke, Absetzen der Kopfbedeckung und dem Ausleeren der Hosentasche. Letztere müssen vollständig leer sein. Flüssigkeiten und elektronische Geräte müssen separiert und bereitgehalten werden.

Für die Grenzkontrolle gilt:

Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass:

  • die Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlich Unterlagen griffbereit sind,
  • keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.

Quelle: Bundespolizeidirektion Koblenz