Die gängige Orientierungsregel für die Benutzung von Winterreifen in Deutschland lautet von O bis O (von Oktober bis Ostern). Dabei gibt es bei uns keine für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Winterreifenpflicht.
Eine Pflicht besteht nur bezogen auf die jeweiligen Witterungsverhältnisse. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine geeignete Bereifung vor. Dies gilt ebenso in den meisten europäischen Ländern, sofern dort nicht generell oder über Beschilderungen eine Winterreifenpflicht angeordnet ist.
Bußgelder im Schnee
Wer in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Reifen angetroffen wird, die nicht den Wetterverhältnissen entsprechen, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Diesbezüglich belangt wird nicht der Fahrzeughalter, sondern der Fahrer respektive die Fahrerin. Deshalb liegt es auch in dessen/deren Verantwortung, bei einem Mietwagen oder dem von einem Freund ausgeliehenen Fahrzeug auf Winterreifen zu achten. Kommt es zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldsanktion auf 80, bei einer Gefährdung auf 100 und bei einem Unfall auf 120 Euro. Sollte grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sein, steht außerdem eine Mithaftung bei einem Unfall allein schon wegen der fehlerhaften Bereifung im Raum und es kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt sein.
Ganz ungeschoren kommt aber auch der Fahrzeughalter nicht davon. Hat er Fahrten mit für die Witterungsbedingungen ungeeigneten Reifen angeordnet oder zugelassen, sieht die Straßenverkehrsordnung 75 Euro Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Dies betrifft vorrangig auch Arbeitgeber, die Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Die Ganzjahresreifen
Neben Winter- und Sommerreifen gibt es auch Allwetterreifen oder auch Ganzjahresreifen. Diese Reifen können bei jedem Wetter genutzt werden, sodass ein Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen entfällt. Die nutzen sich aber im Sommer schneller ab, was bei M+S Reifen zum Sicherheitsrisiko werden kann. Hersteller versehen bestimmte Allwetterreifen zusätzlich mit einer M+S Kennzeichnung (Schneeflockensymbol). Es handelt sich dabei um Winterreifen, die aber auch im Sommer gefahren werden können.
Fahren mit mangelhaftem Profil
Haben die Reifen kein ausreichendes Profil- oder ausreichende Einschnitttiefe droht ein Bußgeld selbst wenn man passende Reifen hat. Der Gesetzgeber legt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern fest.
Der Autor ist Partner der Kanzlei Dittmann & Hartmann, Mayen
