Finanzielle Beihilfen für Umstrukturierungen und Umstellung von Rebflächen können beantragt werden.

Kreis Mayen-Koblenz |

Von Montag, 4. Januar 2021 bis zum 1. Februar 2021 können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2021 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Förderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung in Flach- und Steillagen ebenso wie in Steilst- und Terrassenlagen. Daneben kann das Anlegen von Querterrassen sowie Handarbeitsmauersteillagen mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden.
Anträge können wie üblich über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Mainzer Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.
Mehr Informationen und Auskünfte zum Antragsverfahren für Winzer der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon 0261/108-410.

(Pressemeldung des Kreises MYK)