In der Nacht zum 30. Dezember, gegen 0:50 Uhr, erhielt die Polizei Koblenz Meldungen über Böllerwürfe aus einem Fahrzeug in Richtung einer Personengruppe im Bereich des Peter-Altmeier-Ufers. Bereits zuvor sei auf einem Parkplatz in der Nähe ein Böller gezielt auf eine Person geworfen worden.

Koblenz |

Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung konnte die Polizei vier männliche Tatverdächtige im Alter von 19 bis 22 Jahren stellen und kontrollieren. Die Verdachtsmomente gegen die Gruppe verdichteten sich während der Kontrolle.

Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung

Die Polizei ermittelt nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz. Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht, durch den Einsatz der Feuerwerkskörper Personen gefährdet zu haben.

Polizei appelliert: Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die Polizei Koblenz mahnt in diesem Zusammenhang zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern. Sie weist darauf hin, dass das Abbrennen freiverkäuflicher Feuerwerkskörper lediglich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gefahren von unsachgemäßem Umgang

Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern birgt erhebliche Risiken. Temperaturen von mehreren hundert bis über eintausend Grad Celsius können schwere Verletzungen verursachen. Insbesondere gezielte Würfe auf Personen können den Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung begründen.

Fazit: Vorsicht bei Feuerwerkskörpern

Die Polizei ruft alle Feiernden dazu auf, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten und Feuerwerkskörper nur sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Verletzungsgefahr und rechtliche Konsequenzen sollten nicht unterschätzt werden.